Buyer questions · Purchase decisions
Markteintritt im indonesischen Kosmetikmarkt: Welche Benachrichtigungsschritte sind erforderlich und wo stockt es?
Indonesien arbeitet mit einem Benachrichtigungssystem (BPOM Notifkos); der Zeitfaktor liegt in den vorgelagerten Voraussetzungen, nicht in der Benachrichtigung selbst. Die Reihenfolge ist fest: Lokale PT-Gesellschaft gründen und NIB über OSS beantragen -> NPWP-Steuer-ID registrieren; Importeure benötigen zusätzlich die API-U -> BPOM Notifkos-Konto einrichten und Produkte einzeln benachrichtigen -> Halal wird ab dem 17.10.2026 für Kosmetikprodukte verpflichtend – BPJPH getrennt einplanen.
1Schritt 1: Lokale PT-Gesellschaft gründen und NIB über OSS beantragen
Lokale PT-Gesellschaft gründen und NIB über OSS beantragen
2Schritt 2: NPWP-Steuer-ID registrieren; Importeure benötigen zusätzlich die API-U
NPWP-Steuer-ID registrieren; Importeure benötigen zusätzlich die API-U
3Schritt 3: BPOM Notifkos-Konto einrichten und Produkte einzeln benachrichtigen
BPOM Notifkos-Konto einrichten und Produkte einzeln benachrichtigen
4Schritt 4: Halal wird ab dem 17.10.2026 für Kosmetikprodukte verpflichtend – BPJPH getrennt einplanen
Halal wird ab dem 17.10.2026 für Kosmetikprodukte verpflichtend – BPJPH getrennt einplanen
Follow-up questions
- Q:Kann die Fabrik die Benachrichtigung im Auftrag der Marke übernehmen?
- A:Nein. Der Inhaber muss eine lokal lizenzierte Entität sein; die Fabrik liefert das technische Dossier, den GMP-Nachweis und die Testberichte.
- Q:Kann das Dossier aus einem anderen ASEAN-Markt wiederverwendet werden?
- A:Der technische Kern ist weitgehend übertragbar, basierend auf den ASEAN-Anhängen; Etiketten und lokale Zertifikate gelten nicht.
Figures sourced from:BPOM Notifkos 官方入口各国备案索引各国原料目录检索
Updated 2026-09-16
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