Zutatenbezug
Polygonatum odoratum
Polygonatum Odoratum-Extrakt — siehe Eintrag in der Zutatenbibliothek für Formulierungshinweise.
Inhaltsstoffdatei
Öffentlich überprüfbare allgemeine Informationen zu dieser Pflanze.
Botanischer Name
Polygonatum odoratum
Typische Anbaugebiete
Hunan, Henan und Jiangsu, China
INCI-Name
Polygonatum Odoratum Extract
Übliche Verwendung
feuchtigkeitsspendend, beruhigend, barrierestärkend
Formulierungshinweise aus öffentlich zugänglichen Rezepturen und aus der betrieblichen Praxis. Keine regulatorischen Grenzwerte.
Mechanismus — siehe chinesischen Eintrag; nicht maschinell übersetzt.
Formulierungs- und Prozesshinweise
Die drei Punkte, die bei der Probennahme typischerweise schiefgehen.
Unverträglichkeiten und Fehlerquellen
1) Polysaccharide allgemein: Viskositätsabfall bei hohen Elektrolytkonzentrationen; 2) Vorab-Test mit kationischen Systemen; 3) Pulversorten enthalten relativ viele unlösliche Bestandteile, bei transparenten Formulierungen klare Sorten wählen und filtrieren.
Stabilität
Bei Raumtemperatur stabil, geringes Risiko einer Farbveränderung. Konservierungsherausforderung im Polysaccharid-System muss getestet werden.
Wichtige Hinweise zur werkseitigen Dosierung
Wasserphase zum Lösen, zuerst dispergieren, dann erhitzen; maximale Temperatur 70℃.
Rechtslage
Gültig ist der jeweils aktuelle offizielle Text.
Verzeichnis bereits genutzter kosmetischer Rohstoffe in China
Verzeichnisnummer 08239 · Standard-Chinese-Name „Glycyrrhizae Radix (POLYGONATUM ODORATUM) Extrakt“ (Anhang der öffentlichen Bekanntmachung Nr. 62/2021 der NMPA)
Höchste historische Einsatzmenge
Spülende Produkte 2 % · Längere Haltbarkeit 0,5 %. Gemäß Anhang 8 der Bekanntmachung kann dies als Nachweisart für den „Kosmetik-Sicherheitsbewertungsbericht (vereinfachte Version)“ herangezogen werden; es handelt sich um einen historisch erfassten Wert, nicht um eine gesetzliche Grenzwertbeschränkung.
China
Erfasst im „Verzeichnis bereits genutzter kosmetischer Rohstoffe (2021er Ausgabe)“ unter Nr. 08239 als „Glycyrrhizae Radix (POLYGONATUM ODORATUM) Extrakt“; das Verzeichnis nennt die höchste historische Einsatzmenge von 2 % für spülende Produkte und 0,5 % für Produkte mit längerer Haltbarkeit (dient als Nachweisart für den vereinfachten Sicherheitsbewertungsbericht, ist jedoch kein gesetzlicher Grenzwert); die Anmeldung erfolgt gemäß den Vorgaben, maßgeblich ist der aktuelle offizielle Text.
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