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BIOSPHERE-AIOne plant. An Eastern mission.

Inhaltsstoffbeschaffung

Gleditsia australis

Gleditsia Australis Fruit Extract — siehe den Eintrag in der Inhaltsstoffbibliothek für Formulierungshinweise.

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Zutatendatei

Öffentlich einsehbare allgemeine Informationen zu dieser Pflanze.

  • Botanischer Name

    Gleditsia australis

  • Typische Anbaugebiete

    Yunnan, Guangxi und Guizhou, China

  • INCI-Name

    Gleditsia Australis Fruit Extract

  • Häufige Anwendung

    reinigend, pflegend

Formulierungshinweise aus öffentlicher Formulierungspraxis und Fabrikerfahrung. Keine regulatorischen Grenzwerte.

Wirkmechanismus — siehe den chinesischen Eintrag; nicht maschinell übersetzt.

Formulierungs- und Verarbeitungsnotizen

Die drei Punkte, die in der Musterphase tatsächlich schiefgehen.

  • Inkompatibilitäten und Fehlerquellen

    1) Saponine schäumen, haben jedoch begrenzte Reinigungskraft und können nicht als Haupttensid eingesetzt werden; 2) Kombination mit anionischen Tensiden kann die Schaumstruktur verändern, muss getestet werden; 3) Wirken gegenseitig abschwächend zusammen mit kationischen Konditionierern; 4) Eigenfarbe tendiert zu gelb-braun.

  • Stabilität

    Raumtemperatur, lichtgeschützt. Bei der beschleunigten Stabilitätsprüfung sind Schaumveränderung und Farbe zu prüfen.

  • Zugabe in der Produktion

    In die Wasserphase einbringen, Erwärmung auf maximal 60℃, als Nachzugabe. Kunden verwenden „Shampoo aus Gleditsia“ oft als Verkaufsargument, in der Formulierung ist es jedoch ein Nebenbestandteil – Angaben und Claims müssen konsistent sein, die Marketingabteilung darf es nicht als Hauptbestandteil deklarieren.

Rechtlicher Status

Maßgeblich ist immer die aktuelle offizielle Fassung.

  • Katalog der in China bereits verwendeten kosmetischen Rohstoffe

    Katalog-Nummer 07094 · Offizielle chinesische Bezeichnung »Fruchtextrakt von GLEDITSIA AUSTRALIS (Kleinfrüchtige Soolpflanze)« (Anhang zur Bekanntmachung Nr. 62/2021 der NMPA)

  • Höchstes historisches Anwendungsniveau

    Abspül-Produkte 0,77 % · anliegend/verbleibend 0,175 %. Gemäß der Erläuterung 8 in der Bekanntmachung kann dieser Wert als Belegart für die »Kosmetik-Sicherheitsbewertung (vereinfachte Fassung)« dienen; es handelt sich um einen historisch erfassten Wert, nicht um eine gesetzliche Obergrenze.

  • China

    Erfasst im »Katalog der in China bereits verwendeten kosmetischen Rohstoffe (Ausgabe 2021)« unter der Nummer 07094 als »Fruchtextrakt von GLEDITSIA AUSTRALIS«; der Katalog weist ein höchstes historisches Anwendungsniveau von 0,77 % für Abspül-Produkte und 0,175 % für anliegende Produkte aus (geeignet als Beleg für die vereinfachte Sicherheitsbewertung, keine gesetzliche Obergrenze); Angaben entsprechend den Anforderungen zur Registrierung einreichen, maßgeblich ist stets die aktuelle offizielle Fassung.

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